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Novelle gegen Preisbindungs‑ und Bestpreisklauseln bei Online‑Buchungsplattformen
Ministerialentwurf vom 13.06.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UWG und das Preisauszeichnungsgesetz, indem er eine neue unlautere Praxis (Z 32) verbietet, die Plattformbetreiber dazu zwingt, keine Preisbindung für Beherbergungsunternehmen zu verlangen, und Preisbindungs‑ bzw. Bestpreisklauseln in Verträgen als nichtig erklärt.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/14/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UWG und das Preisauszeichnungsgesetz, indem er eine neue unlautere Praxis (Z 32) verbietet, die Plattformbetreiber dazu zwingt, keine Preisbindung für Beherbergungsunternehmen zu verlangen, und Preisbindungs‑ bzw. Bestpreisklauseln in Verträgen als nichtig erklärt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt dem UWG eine neue aggressive Geschäftspraxis (Z 32) hinzu, die es Plattformbetreibern verbietet, von Beherbergungsunternehmen zu verlangen, dass sie auf anderen Vertriebskanälen keine günstigeren Preise oder besseren Bedingungen anbieten.
  • Im Preisauszeichnungsgesetz wird festgeschrieben, dass Preise frei festzulegen sind und Preisbindungs‑ bzw. Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen nicht zulässig sind; solche Klauseln gelten als nichtig.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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