<!--[-->Modernisierung des HSG 2014 und FHStG – Aufteilung von gemeinsamen Studien, erweiterte ÖH‑Vertretungsrechte & neue Wahl‑/Datenschutzregeln<!--]-->
Modernisierung des HSG 2014 und FHStG – Aufteilung von gemeinsamen Studien, erweiterte ÖH‑Vertretungsrechte & neue Wahl‑/Datenschutzregeln
Ministerialentwurf vom 30.06.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Hochschüler*innen‑Gesetz: Er regelt die Aufteilung von Studierendenzahlen bei gemeinsamen Studien, stärkt das Vertretungsrecht der ÖH und führt neue Vorgaben für Veranstaltungen, Wahlverfahren und Datenschutz ein.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/1/2016XXV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Hochschüler*innen‑Gesetz: Er regelt die Aufteilung von Studierendenzahlen bei gemeinsamen Studien, stärkt das Vertretungsrecht der ÖH und führt neue Vorgaben für Veranstaltungen, Wahlverfahren und Datenschutz ein.

Schwerpunkte

  • Die Zahl der Studierenden in gemeinsamen Studien wird anhand eines Verteilungsschlüssels auf die beteiligten Hochschulen verteilt, wobei bei fehlendem Schlüssel eine Gleichverteilung gilt.
  • Die ÖH darf auf Antrag von Mitgliedern Studierende unentgeltlich vor Behörden und Verwaltungsgerichten vertreten, wobei die Anwalts­pflicht unverändert bleibt.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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