Gesetzesänderungen für Kultur‑, Presse‑ und Statistikförderung 2014
Ministerialentwurf vom 27.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Kultur‑ und Statistikgesetze: Er erhöht die Fördermittel für Museen (+0,5 Mio. €) und Bundestheater (+4,5 Mio. €), führt neue Qualitätskriterien für die Presseförderung ein und hebt Rückstellungen von 7 Mio. € bei der Statistikanstalt auf.Bundeskanzleramt3/28/2014XXV
Presse
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Kultur‑ und Statistikgesetze: Er erhöht die Fördermittel für Museen (+0,5 Mio. €) und Bundestheater (+4,5 Mio. €), führt neue Qualitätskriterien für die Presseförderung ein und hebt Rückstellungen von 7 Mio. € bei der Statistikanstalt auf.Schwerpunkte
- Das Publizistikförderungsgesetz definiert künftig drei Förderbeträge (Grund‑, Zusatz‑ und International‑) mit festen prozentualen Anteilen am Bundesfinanzgesetz.
- Die Presseförderung wird nur noch an Tageszeitungen gewährt, die mindestens 17 hauptberufliche Journalisten beschäftigen und deren Auflage ≤ 100 000 Stück ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.