<!--[-->Gesetzesänderungen für Kultur‑, Presse‑ und Statistikförderung 2014<!--]-->
Gesetzesänderungen für Kultur‑, Presse‑ und Statistikförderung 2014
Ministerialentwurf vom 27.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Kultur‑ und Statistikgesetze: Er erhöht die Fördermittel für Museen (+0,5 Mio. €) und Bundestheater (+4,5 Mio. €), führt neue Qualitätskriterien für die Presseförderung ein und hebt Rückstellungen von 7 Mio. € bei der Statistikanstalt auf.
Bundeskanzleramt3/28/2014XXV
Presse

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Kultur‑ und Statistikgesetze: Er erhöht die Fördermittel für Museen (+0,5 Mio. €) und Bundestheater (+4,5 Mio. €), führt neue Qualitätskriterien für die Presseförderung ein und hebt Rückstellungen von 7 Mio. € bei der Statistikanstalt auf.

Schwerpunkte

  • Das Publizistikförderungsgesetz definiert künftig drei Förderbeträge (Grund‑, Zusatz‑ und International‑) mit festen prozentualen Anteilen am Bundesfinanzgesetz.
  • Die Presseförderung wird nur noch an Tageszeitungen gewährt, die mindestens 17 hauptberufliche Journalisten beschäftigen und deren Auflage ≤ 100 000 Stück ist.
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Spindelegger Michael, Dr.

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