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Regelung für Sicherheit und Marktüberwachung von Funkanlagen
Ministerialentwurf vom 04.07.2016

Zusammenfassung

Das FMAG legt fest, welche Funkanlagen in Österreich verkauft und betrieben werden dürfen, definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen und regelt die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern sowie das Verfahren zur Marktüberwachung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/5/2016XXV
Post- und Fernmeldewesen

Zusammenfassung

Das FMAG legt fest, welche Funkanlagen in Österreich verkauft und betrieben werden dürfen, definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen und regelt die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern sowie das Verfahren zur Marktüberwachung.

Schwerpunkte

  • Funkanlagen müssen grundlegende Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen.
  • Hersteller müssen die Geräte nach den Anforderungen konstruieren, CE‑kennzeichnen, technische Unterlagen erstellen und zehn Jahre lang aufbewahren.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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