Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das MING‑2015, sodass persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte künftig unter das Gesetz fallen. Er benennt den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Notifizierungsbehörde, stärkt die Marktüberwachung und legt gestaffelte Inkrafttretensdaten fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/6/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das MING‑2015, sodass persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte künftig unter das Gesetz fallen. Er benennt den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Notifizierungsbehörde, stärkt die Marktüberwachung und legt gestaffelte Inkrafttretensdaten fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des MING 2015 wird erweitert, sodass Maschinen, Geräte und Zubehör, die unter die EU‑Verordnungen 2016/425 (PSA) und 2016/426 (Gasgeräte) fallen, nun ebenfalls dem Gesetz unterliegen.
- Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird als zentrale Notifizierungsbehörde für die beiden EU‑Verordnungen benannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.