Zusammenfassung
Die EO‑Novelle 2016 modernisiert die österreichische Vollstreckung: sofortiger Vollzugsauftrag, neue Regeln für Internetversteigerungen, Anpassungen bei ausländischen Titeln und Integration der EU‑Kontenpfändungsverordnung.Bundesministerium für Justiz8/8/2016XXV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die EO‑Novelle 2016 modernisiert die österreichische Vollstreckung: sofortiger Vollzugsauftrag, neue Regeln für Internetversteigerungen, Anpassungen bei ausländischen Titeln und Integration der EU‑Kontenpfändungsverordnung.Schwerpunkte
- Der Vollzugsauftrag wird sofort erteilt, auch wenn das Verfahren im vereinfachten Bewilligungsverfahren bewilligt wurde.
- Internetversteigerungen von kleinen beweglichen Gegenständen erfolgen über die Plattform Justiz‑Auktion.at; ein Versteigerer wird nicht bestellt, es sei denn, eine andere Plattform verspricht einen höheren Nettogewinn. Der Sofortkauf kann bei Gegenständen mit Liebhaberwert ausgeschlossen werden, und das abgegebene Gebot gilt als Höchstgebot – Sniper‑Programme sind verboten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.