<!--[-->Reform des Rechtspflegergesetzes – Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen<!--]-->
Reform des Rechtspflegergesetzes – Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen
Ministerialentwurf vom 07.08.2016

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf hebt die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen auf, erhöht verschiedene Geldwertgrenzen und verlagert zahlreiche Entscheidungen von Richtern auf Rechtspfleger – insbesondere in Exekutions‑ und Insolvenzverfahren. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz8/8/2016XXV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf hebt die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen auf, erhöht verschiedene Geldwertgrenzen und verlagert zahlreiche Entscheidungen von Richtern auf Rechtspfleger – insbesondere in Exekutions‑ und Insolvenzverfahren. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen, die Rechtspflegern bislang auferlegt war, wird aufgehoben, sodass sie künftig höhere Geldbußen verhängen können.
  • Die Wertgrenze für Verlassenschaftsverfahren wird von 150 000 Euro auf 200 000 Euro angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.