Änderungen im Ärztegesetz: Erleichterte Anerkennung für Geflüchtete, erweiterte Ärztelistedaten & neue Wahl‑ und Datenschutzregeln
Ministerialentwurf vom 10.08.2016Zusammenfassung
Der Entwurf lockert die Nachweis‑ und Anerkennungsanforderungen für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte, erweitert die Datenfelder der Ärzteliste, regelt Umstrukturierungen von Ausbildungsstätten und ändert Wahl- und Datenschutzbestimmungen in der Ärztekammer.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/11/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf lockert die Nachweis‑ und Anerkennungsanforderungen für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte, erweitert die Datenfelder der Ärzteliste, regelt Umstrukturierungen von Ausbildungsstätten und ändert Wahl- und Datenschutzbestimmungen in der Ärztekammer.Schwerpunkte
- Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte können, wenn sie glaubhaft nachweisen, dass bestimmte Ausbildungsnachweise nicht vorgelegt werden können, von der Pflicht zur Vorlage befreit werden und erhalten bei erfolgreicher Prüfung ein entsprechendes Diplom.
- Bei Umstrukturierungen von Ausbildungsstätten muss die Kammer unverzüglich informiert werden; die Anerkennung bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.