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Einführung des Einheitlichen Europäischen Codes und verschärfte Importkontrollen für Gewebe
Ministerialentwurf vom 29.08.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den Einheitlichen Europäischen Code (SEC) für die Kennzeichnung von Geweben und Zellen ein, legt neue Dokumentations‑ und Berichtspflichten fest und stärkt die Kontrolle von Importen aus Drittstaaten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/30/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den Einheitlichen Europäischen Code (SEC) für die Kennzeichnung von Geweben und Zellen ein, legt neue Dokumentations‑ und Berichtspflichten fest und stärkt die Kontrolle von Importen aus Drittstaaten.

Schwerpunkte

  • Der Begriff für autologe Transplantate wird präzisiert: Zellen und Gewebe, die im selben Eingriff verwendet werden und dieselbe Funktion ausüben, fallen nicht mehr unter das Gesetz.
  • Ein neuer „Einheitlicher Europäischer Code“ (SEC) wird eingeführt, bestehend aus Spenden‑ und Produktkennungssequenz, um Gewebe und Zellen EU‑weit eindeutig zu kennzeichnen.
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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