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Einführung des Finanzmarkt‑Geldwäschegesetzes (FM‑GwG) und umfassende Gesetzesänderungen
Ministerialentwurf vom 29.08.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz (FM‑GwG) ein, das die EU‑Richtlinie 2015/849 in nationales Recht umsetzt und umfassende Pflichten für Kredit‑ und Finanzinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Zusätzlich werden zahlreiche bestehende Gesetze angepasst, um das neue Gesetz flächendeckend zu integrieren.
Bundesministerium für Finanzen8/30/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz (FM‑GwG) ein, das die EU‑Richtlinie 2015/849 in nationales Recht umsetzt und umfassende Pflichten für Kredit‑ und Finanzinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Zusätzlich werden zahlreiche bestehende Gesetze angepasst, um das neue Gesetz flächendeckend zu integrieren.

Schwerpunkte

  • Das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz (FM‑GwG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt zu verhindern.
  • Verpflichtete müssen eine nationale Risikoanalyse erstellen und auf Unternehmensebene eigene Risikoanalysen durchführen, um risikobasierte Sorgfaltspflichten zu bestimmen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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