Novelle 2016: Erweiterte Verbraucherinformation zu Kraftstoffverbrauch, CO₂‑Emissionen und alternativen Kraftstoffen
Ministerialentwurf vom 18.09.2016Zusammenfassung
Das Pkw‑VIG wird 2016 novelliert, um Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Informationen zu Kraftstoffverbrauch, CO₂‑Emissionen und allen zulässigen alternativen Kraftstoffen zu geben. Die Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 18. November 2016 und umfassen neue Definitionen (Elektrofahrzeug, Lade‑/Schnellladepunkt) sowie Sanktionen bei Verstößen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/19/2016XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Das Pkw‑VIG wird 2016 novelliert, um Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Informationen zu Kraftstoffverbrauch, CO₂‑Emissionen und allen zulässigen alternativen Kraftstoffen zu geben. Die Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 18. November 2016 und umfassen neue Definitionen (Elektrofahrzeug, Lade‑/Schnellladepunkt) sowie Sanktionen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert das Ziel des Pkw‑VIG: Neben Kraftstoffverbrauch und CO₂‑Emissionen müssen künftig auch Informationen zu allen in Verkehr gebrachten alternativen Kraftstoffen bereitgestellt werden.
- Neue Definitionen werden eingeführt (z. B. Elektrofahrzeug, Lade‑/Schnellladepunkt, öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder Tankstelle) und die Begriffe „Verkäufer“, „Händler“, „Lieferant“ sowie das „Bundesgremium des Fahrzeughandels“ werden präzisiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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