<!--[-->Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit mit neuem Wiedereingliederungsgeld<!--]-->
Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit mit neuem Wiedereingliederungsgeld
Ministerialentwurf vom 20.09.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Arbeitnehmer können nach längerem Krankenstand Teilzeit arbeiten und erhalten dafür ein neues Wiedereingliederungsgeld, während zahlreiche Sozial‑ und Arbeitsgesetze angepasst werden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Arbeitnehmer können nach längerem Krankenstand Teilzeit arbeiten und erhalten dafür ein neues Wiedereingliederungsgeld, während zahlreiche Sozial‑ und Arbeitsgesetze angepasst werden.

Schwerpunkte

  • Ein neues Teilzeitmodell (Wiedereingliederungsteilzeit) wird eingeführt, das Arbeitnehmern nach mindestens sechs Wochen ununterbrochenen Krankenstand erlaubt, die wöchentliche Arbeitszeit um 25 %–50 % zu reduzieren.
  • Ein neues Wiedereingliederungsgeld wird geschaffen, das als anteiliges Krankengeld gezahlt wird (maximal 50 % des regulären Krankengeldes).
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.