Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit mit neuem Wiedereingliederungsgeld
Ministerialentwurf vom 20.09.2016Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Arbeitnehmer können nach längerem Krankenstand Teilzeit arbeiten und erhalten dafür ein neues Wiedereingliederungsgeld, während zahlreiche Sozial‑ und Arbeitsgesetze angepasst werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Arbeitnehmer können nach längerem Krankenstand Teilzeit arbeiten und erhalten dafür ein neues Wiedereingliederungsgeld, während zahlreiche Sozial‑ und Arbeitsgesetze angepasst werden.Schwerpunkte
- Ein neues Teilzeitmodell (Wiedereingliederungsteilzeit) wird eingeführt, das Arbeitnehmern nach mindestens sechs Wochen ununterbrochenen Krankenstand erlaubt, die wöchentliche Arbeitszeit um 25 %–50 % zu reduzieren.
- Ein neues Wiedereingliederungsgeld wird geschaffen, das als anteiliges Krankengeld gezahlt wird (maximal 50 % des regulären Krankengeldes).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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