Erweiterung des Aufgabenbereichs der Umweltbundesamt‑GmbH um IT‑ und Laborleistungen
Ministerialentwurf vom 31.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Aufgabenbereich des Umweltbundesamt‑GmbH, sodass es künftig auch IT‑ und Laborleistungen zur Unterstützung der Bundesvollziehung erbringen darf. Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und hat keine finanziellen Auswirkungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2014XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Aufgabenbereich des Umweltbundesamt‑GmbH, sodass es künftig auch IT‑ und Laborleistungen zur Unterstützung der Bundesvollziehung erbringen darf. Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und hat keine finanziellen Auswirkungen.Schwerpunkte
- Der Aufgabenbereich des Umweltbundesamtes wird erweitert, sodass es künftig auch IT‑ und Laborleistungen zur Unterstützung der Bundesvollziehung erbringen darf.
- Ein neuer Absatz (§ 21 Abs. 6) legt fest, dass die Änderung von § 6 Abs. 1 lit. a mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
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