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Bundesbeiträge für Sozialbetrug, Schlechtwetter‑Entschädigung und Bonus‑Malus‑System
Ministerialentwurf vom 13.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Gesetze, führt einen neuen Bundesbeitrag zur Finanzierung von Personal für die Sozialbetrugsbekämpfung ein, erhöht den Schlechtwetter‑Beitrag, senkt das Überbrückungsgeld und passt die Auflösungsabgabe an ein Bonus‑Malus‑System an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/14/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Gesetze, führt einen neuen Bundesbeitrag zur Finanzierung von Personal für die Sozialbetrugsbekämpfung ein, erhöht den Schlechtwetter‑Beitrag, senkt das Überbrückungsgeld und passt die Auflösungsabgabe an ein Bonus‑Malus‑System an.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt jährlich einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK (0,64 Mio. € 2017, 1,52 Mio. € 2018, ab 2019 2 Mio. €).
  • Der Jahresbeitrag zur Schlechtwetter‑Entschädigung wird für die Jahre 2017‑2019 auf 5 Mio. € festgelegt.
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Stöger Alois, diplômé

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