Streichung der landesweiten Publikationspflicht für Kesselanlagen‑Genehmigungen
Ministerialentwurf vom 16.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die Pflicht, Genehmigungsanträge und -entscheidungen für Kesselanlagen in einer landesweiten Tageszeitung zu veröffentlichen, und ersetzt sie durch Veröffentlichungen in einer lokalen Zeitung und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde. Ziel ist Kostensenkung und Verwaltungsvereinfachung, während die Transparenz über das Internet erhalten bleibt.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/17/2016XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die Pflicht, Genehmigungsanträge und -entscheidungen für Kesselanlagen in einer landesweiten Tageszeitung zu veröffentlichen, und ersetzt sie durch Veröffentlichungen in einer lokalen Zeitung und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde. Ziel ist Kostensenkung und Verwaltungsvereinfachung, während die Transparenz über das Internet erhalten bleibt.Schwerpunkte
- Die Bekanntmachung von Genehmigungsanträgen für Kesselanlagen wird künftig nur noch in einer lokal erscheinenden Zeitung und im elektronischen Amtsblatt bzw. auf der Eingangsseite der Gemeinde im Internet veröffentlicht.
- Nach Erteilung einer Genehmigung müssen die relevanten Informationen mindestens sechs Wochen lang in der lokalen Zeitung und im elektronischen Amtsblatt zur Einsicht bereitstehen; ein Link zur Online‑Veröffentlichung ist anzugeben.
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