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Nachhaltigkeits‑ und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
Ministerialentwurf vom 24.10.2016

Zusammenfassung

Das NaDiVeG verpflichtet große, öffentliche Unternehmen, eine nicht‑finanzielle Erklärung zu Umwelt, Sozial‑ und Governance‑Belangen sowie ein Diversitätskonzept im Corporate Governance‑Bericht zu veröffentlichen. Für Mutterunternehmen gilt zusätzlich eine konsolidierte Berichtspflicht, wobei Befreiungen möglich sind. Das Gesetz tritt am 06.12.2016 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz10/25/2016XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das NaDiVeG verpflichtet große, öffentliche Unternehmen, eine nicht‑finanzielle Erklärung zu Umwelt, Sozial‑ und Governance‑Belangen sowie ein Diversitätskonzept im Corporate Governance‑Bericht zu veröffentlichen. Für Mutterunternehmen gilt zusätzlich eine konsolidierte Berichtspflicht, wobei Befreiungen möglich sind. Das Gesetz tritt am 06.12.2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten müssen im Lagebericht eine nicht‑finanzielle Erklärung aufnehmen oder einen gesonderten nicht‑finanziellen Bericht vorlegen.
  • Im Corporate Governance‑Bericht wird ein Diversitätskonzept verlangt, das Ziele und Maßnahmen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Umsetzung beschreibt.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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