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Erweiterung und Finanzierung von Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen
Ministerialentwurf vom 26.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, verlängert deren Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, erhöht die Erstattung von Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträgen ab dem fünften Monat und ermöglicht dem AMS den automatisierten Zugriff auf das Zentrale Melderegister zur Missbrauchsbekämpfung. Finanzielle Obergrenzen werden auf 20 Mio. € pro Jahr festgelegt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, verlängert deren Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, erhöht die Erstattung von Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträgen ab dem fünften Monat und ermöglicht dem AMS den automatisierten Zugriff auf das Zentrale Melderegister zur Missbrauchsbekämpfung. Finanzielle Obergrenzen werden auf 20 Mio. € pro Jahr festgelegt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2017.

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Kurzarbeitsbeihilfe, die zusätzlich die Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträge ab dem fünften Monat erstattet und bis zu 24 Monate gewährt werden kann.
  • Einrichtung einer Qualifizierungsbeihilfe, die von Beginn an die Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträge übernimmt und ebenfalls bis zu 24 Monate unterstützt.
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Stöger Alois, diplômé

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