Erweiterung und Finanzierung von Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen
Ministerialentwurf vom 26.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, verlängert deren Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, erhöht die Erstattung von Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträgen ab dem fünften Monat und ermöglicht dem AMS den automatisierten Zugriff auf das Zentrale Melderegister zur Missbrauchsbekämpfung. Finanzielle Obergrenzen werden auf 20 Mio. € pro Jahr festgelegt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, verlängert deren Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, erhöht die Erstattung von Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträgen ab dem fünften Monat und ermöglicht dem AMS den automatisierten Zugriff auf das Zentrale Melderegister zur Missbrauchsbekämpfung. Finanzielle Obergrenzen werden auf 20 Mio. € pro Jahr festgelegt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2017.Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Kurzarbeitsbeihilfe, die zusätzlich die Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträge ab dem fünften Monat erstattet und bis zu 24 Monate gewährt werden kann.
- Einrichtung einer Qualifizierungsbeihilfe, die von Beginn an die Arbeitgeber‑Sozialversicherungsbeiträge übernimmt und ebenfalls bis zu 24 Monate unterstützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.