<!--[-->Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag und Entlastung der Arbeitgeber für Aushilfkräfte<!--]-->
Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag und Entlastung der Arbeitgeber für Aushilfkräfte
Ministerialentwurf vom 26.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht den Krankenversicherungsbeitrag auf 3,87 % und legt fest, dass Arbeitgeber für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte bis zu 18 Tage im Jahr den Pauschalbeitrag samt Arbeiterkammerumlage abführen. Gleichzeitig entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für diese Fälle; die Regelungen gelten von 2017 bis Ende 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht den Krankenversicherungsbeitrag auf 3,87 % und legt fest, dass Arbeitgeber für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte bis zu 18 Tage im Jahr den Pauschalbeitrag samt Arbeiterkammerumlage abführen. Gleichzeitig entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für diese Fälle; die Regelungen gelten von 2017 bis Ende 2019.

Schwerpunkte

  • Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung wird auf 3,87 % vereinheitlicht, sodass der gesamte monatliche Beitrag 14,12 % der Beitragsgrundlage beträgt.
  • Für Aushilfskräfte, die neben einem vollversicherten Arbeitsverhältnis höchstens 18 Tage im Jahr geringfügig beschäftigt sind, muss der Dienstgeber den Pauschalbeitrag inkl. Arbeiterkammerumlage einbehalten und abführen.
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Stöger Alois, diplômé

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