Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag und Entlastung der Arbeitgeber für Aushilfkräfte
Ministerialentwurf vom 26.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht den Krankenversicherungsbeitrag auf 3,87 % und legt fest, dass Arbeitgeber für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte bis zu 18 Tage im Jahr den Pauschalbeitrag samt Arbeiterkammerumlage abführen. Gleichzeitig entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für diese Fälle; die Regelungen gelten von 2017 bis Ende 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht den Krankenversicherungsbeitrag auf 3,87 % und legt fest, dass Arbeitgeber für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte bis zu 18 Tage im Jahr den Pauschalbeitrag samt Arbeiterkammerumlage abführen. Gleichzeitig entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für diese Fälle; die Regelungen gelten von 2017 bis Ende 2019.Schwerpunkte
- Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung wird auf 3,87 % vereinheitlicht, sodass der gesamte monatliche Beitrag 14,12 % der Beitragsgrundlage beträgt.
- Für Aushilfskräfte, die neben einem vollversicherten Arbeitsverhältnis höchstens 18 Tage im Jahr geringfügig beschäftigt sind, muss der Dienstgeber den Pauschalbeitrag inkl. Arbeiterkammerumlage einbehalten und abführen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.