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SVÄG 2016 – Beitragshalbierung, Rehabilitation, Ausgleichszulage & Pensionssplitting
Ministerialentwurf vom 26.10.2016

Zusammenfassung

Das SVÄG 2016 führt eine Beitragshalbierung bei Aufschub der Alterspension, einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, einen neuen Ausgleichszulagenrichtsatz, die rückwirkende Anrechnung von Versicherungszeiten vor 2005 und erweitert das Pensionssplitting.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Das SVÄG 2016 führt eine Beitragshalbierung bei Aufschub der Alterspension, einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, einen neuen Ausgleichszulagenrichtsatz, die rückwirkende Anrechnung von Versicherungszeiten vor 2005 und erweitert das Pensionssplitting.

Schwerpunkte

  • Bei Aufschub des Pensionsantritts wird die Beitragspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Hälfte reduziert.
  • Versicherte erhalten einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, wenn sie voraussichtlich eine Invaliditäts‑ oder Berufsunfähigkeitspension erreichen.
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Stöger Alois, diplômé

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