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Automatischer Datentransfer bei Namens‑/Wohnsitzänderung im Kfz‑Register
Ministerialentwurf vom 27.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Kraftfahrgesetz eine Regelung hinzu, die bei Namens‑ oder Wohnsitzänderungen die neuen Daten automatisch an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt, sodass Bürger*innen keinen neuen Zulassungsschein mehr benötigen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/28/2016XXV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Kraftfahrgesetz eine Regelung hinzu, die bei Namens‑ oder Wohnsitzänderungen die neuen Daten automatisch an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt, sodass Bürger*innen keinen neuen Zulassungsschein mehr benötigen.

Schwerpunkte

  • Bei einer Namens‑ oder Wohnsitzänderung werden die neuen Personendaten automatisch von der Personenstands‑ und Meldebehörde an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt.
  • Die bereits ausgestellte Zulassungsbescheinigung bleibt gültig; ein neuer Zulassungsschein muss nicht beantragt werden.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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