Automatischer Datentransfer bei Namens‑/Wohnsitzänderung im Kfz‑Register
Ministerialentwurf vom 27.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Kraftfahrgesetz eine Regelung hinzu, die bei Namens‑ oder Wohnsitzänderungen die neuen Daten automatisch an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt, sodass Bürger*innen keinen neuen Zulassungsschein mehr benötigen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/28/2016XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Kraftfahrgesetz eine Regelung hinzu, die bei Namens‑ oder Wohnsitzänderungen die neuen Daten automatisch an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt, sodass Bürger*innen keinen neuen Zulassungsschein mehr benötigen.Schwerpunkte
- Bei einer Namens‑ oder Wohnsitzänderung werden die neuen Personendaten automatisch von der Personenstands‑ und Meldebehörde an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt.
- Die bereits ausgestellte Zulassungsbescheinigung bleibt gültig; ein neuer Zulassungsschein muss nicht beantragt werden.
Dokumente (PDFs)
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