Novelle 2016 – umfassende Änderungen im österreichischen Dienstrecht
Ministerialentwurf vom 02.11.2016Zusammenfassung
Die 2.‑Dienstrechts‑Novelle 2016 passt zahlreiche Gesetze an, modernisiert Begriffe, führt neue Fristen ein und schafft erweiterte Freistellungs‑ und Gleichbehandlungsregeln für Beamte, Lehrpersonen und Militärpersonal.Bundeskanzleramt11/3/2016XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die 2.‑Dienstrechts‑Novelle 2016 passt zahlreiche Gesetze an, modernisiert Begriffe, führt neue Fristen ein und schafft erweiterte Freistellungs‑ und Gleichbehandlungsregeln für Beamte, Lehrpersonen und Militärpersonal.Schwerpunkte
- Das Wort „minderjährig“ wird in § 125b Abs. 2 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes gestrichen, wodurch die Formulierung vereinfacht wird.
- In § 146 Abs. 1 und 2 werden die Bezeichnungen „M BUO 1“ und „M ZUO 1“ durch die kürzeren Formen „M BUO“ bzw. „M ZUO“ ersetzt.
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