Deregulierung 2017 – Digitale Verwaltung & papierlose GmbH‑Gründung
Ministerialentwurf vom 01.11.2016Zusammenfassung
Das Deregulierungsgesetz 2017 digitalisiert mehrere Verwaltungsbereiche: Es verknüpft die Finanzamtszugehörigkeit mit dem Hauptwohnsitz, führt ein einheitliches Anzeigemodul ein und ermöglicht die papierlose Gründung von Einpersonen‑GmbHs über das Unternehmensserviceportal, wobei Notariatsakte entfallen.Bundesministerium für Finanzen11/2/2016XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Deregulierungsgesetz 2017 digitalisiert mehrere Verwaltungsbereiche: Es verknüpft die Finanzamtszugehörigkeit mit dem Hauptwohnsitz, führt ein einheitliches Anzeigemodul ein und ermöglicht die papierlose Gründung von Einpersonen‑GmbHs über das Unternehmensserviceportal, wobei Notariatsakte entfallen.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen erhält die Befugnis, verschlüsselte Personenkennzeichen (vbPK‑ZU) an verschiedene Empfänger (öffentlicher Auftraggeber, zugelassener Zustelldienst, Universaldienst‑Betreiber oder Betreiber eines Anzeigemoduls) weiterzuleiten.
- Das Finanzamt, dem ein Steuerpflichtiger mit Hauptwohnsitz zugeordnet ist, wird künftig automatisch anhand des Zentralen Melderegisters bestimmt – Meldungen bei Wohnsitzwechsel entfallen.
Dokumente (PDFs)
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