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Deregulierung 2017 – Digitale Verwaltung & papierlose GmbH‑Gründung
Ministerialentwurf vom 01.11.2016

Zusammenfassung

Das Deregulierungsgesetz 2017 digitalisiert mehrere Verwaltungsbereiche: Es verknüpft die Finanzamtszugehörigkeit mit dem Hauptwohnsitz, führt ein einheitliches Anzeigemodul ein und ermöglicht die papierlose Gründung von Einpersonen‑GmbHs über das Unternehmensserviceportal, wobei Notariatsakte entfallen.
Bundesministerium für Finanzen11/2/2016XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Deregulierungsgesetz 2017 digitalisiert mehrere Verwaltungsbereiche: Es verknüpft die Finanzamtszugehörigkeit mit dem Hauptwohnsitz, führt ein einheitliches Anzeigemodul ein und ermöglicht die papierlose Gründung von Einpersonen‑GmbHs über das Unternehmensserviceportal, wobei Notariatsakte entfallen.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Finanzen erhält die Befugnis, verschlüsselte Personenkennzeichen (vbPK‑ZU) an verschiedene Empfänger (öffentlicher Auftraggeber, zugelassener Zustelldienst, Universaldienst‑Betreiber oder Betreiber eines Anzeigemoduls) weiterzuleiten.
  • Das Finanzamt, dem ein Steuerpflichtiger mit Hauptwohnsitz zugeordnet ist, wird künftig automatisch anhand des Zentralen Melderegisters bestimmt – Meldungen bei Wohnsitzwechsel entfallen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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