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Novelle zur Kontrolle von Bio‑Importen im EU‑QuaDG
Ministerialentwurf vom 02.11.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz, um die Kontrolle von biologischen Importen zu zentralisieren und zusätzliche Informations- sowie Delegationsregeln für Behörden und Unternehmer einzuführen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/3/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz, um die Kontrolle von biologischen Importen zu zentralisieren und zusätzliche Informations- sowie Delegationsregeln für Behörden und Unternehmer einzuführen.

Schwerpunkte

  • Die Kontrolle von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten wird auf vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bestellte Organe nach § 47 Abs. 3 LMSVG übertragen.
  • Weitere Stellen können, ausgenommen der reinen Dokumentenkontrolle, mit Ausnahme der Dokumentenkontrolle in die Kontrolle von Sendungen einbezogen werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


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