Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine jährliche, bundeseinheitliche Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden und regelt die Zusammenarbeit von Innen‑ und Verkehrsministerium.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2016XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine jährliche, bundeseinheitliche Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden und regelt die Zusammenarbeit von Innen‑ und Verkehrsministerium.Schwerpunkte
- Das Verkehrsministerium muss jedes Jahr eine Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erstellen und veröffentlichen.
- Die Bundespolizei liefert die erforderlichen Unfall‑ und Personendaten (z. B. Alter, Geschlecht, Verletzungsgrad) an das Innenministerium.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.