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Neuregelung von Meister‑, Befähigungs‑ und Unternehmerprüfungen
Ministerialentwurf vom 03.11.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994: Er führt neue Strukturen für Meister‑, Befähigungs‑ und Unternehmerprüfungen ein, regelt die Nutzung von Titeln und Gütesiegeln, definiert freie Gewerbe und legt Verfahren zur Erstellung und Kundmachung von Prüfungsordnungen fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/4/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994: Er führt neue Strukturen für Meister‑, Befähigungs‑ und Unternehmerprüfungen ein, regelt die Nutzung von Titeln und Gütesiegeln, definiert freie Gewerbe und legt Verfahren zur Erstellung und Kundmachung von Prüfungsordnungen fest.

Schwerpunkte

  • Die neuen Meister‑ und Befähigungsprüfungen sollen Lernnachweise erbringen, die über die erste Berufsausbildung hinausgehen und an Hochschulen anerkannt werden können.
  • Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die praktische, mündliche und schriftliche Leistungen sowie die Ausbilder‑ und Unternehmerprüfung umfassen.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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