<!--[-->Bundesgesetz zum Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)<!--]-->
Bundesgesetz zum Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)
Ministerialentwurf vom 03.11.2016

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund von 2017 bis 2025 insgesamt 750 Millionen € als Zweckzuschüsse bereitstellt, um das Angebot ganztägiger Schulformen flächendeckend auszubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Bundesministerium für Bildung11/4/2016XXV
Primarstufe

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund von 2017 bis 2025 insgesamt 750 Millionen € als Zweckzuschüsse bereitstellt, um das Angebot ganztägiger Schulformen flächendeckend auszubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt insgesamt 750 Millionen € für den Ausbau ganztägiger Schulformen bereit – 500 Millionen € als fester Anteil und 250 Millionen € als flexibler Anteil.
  • Der feste Anteil von 500 Millionen € wird zu 63,084 % in Infrastruktur‑ und Personalmaßnahmen an Pflichtschulen investiert (z. B. 194 Mio € für Infrastruktur, 76 Mio € für Freizeitpersonal).
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ


3 - Niederösterreich



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