Novelle zum Umweltförderungsgesetz – Integration eines Energieeffizienzprogramms und Verlängerung von Förderzusagen
Ministerialentwurf vom 08.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf integriert ein Energieeffizienzförderungsprogramm in das Umweltförderungsgesetz, verlängert Förderzusagen für Gewässerökologie bis 2017 und schafft neue Zusagerahmen für thermische Sanierungen 2017‑2018. Das bisherige Gesetz zur zusätzlichen Energieeffizienz‑Mittelbereitstellung endet Ende 2016; die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2016XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf integriert ein Energieeffizienzförderungsprogramm in das Umweltförderungsgesetz, verlängert Förderzusagen für Gewässerökologie bis 2017 und schafft neue Zusagerahmen für thermische Sanierungen 2017‑2018. Das bisherige Gesetz zur zusätzlichen Energieeffizienz‑Mittelbereitstellung endet Ende 2016; die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.Schwerpunkte
- Der Schutz der Umwelt wird um den Aspekt des effizienten Energie‑ und Ressourceneinsatzes erweitert.
- Für die Jahre 2009‑2020 können Förderungen im Umfang von bis zu 90,238 Mio. € zugesagt werden; zusätzliche Zusagerahmen für 2017‑2018 werden ermöglicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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