<!--[-->Umsetzung der EU‑Verordnung zu Finanz‑Referenzwerten und Stärkung der FMA‑Aufsicht<!--]-->
Umsetzung der EU‑Verordnung zu Finanz‑Referenzwerten und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 14.12.2016

Zusammenfassung

Das Referenzwerte‑Vollzugsgesetz setzt die EU‑Verordnung 2016/1011 in österreichisches Recht um, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und führt Geldstrafen für Verstöße ein.
Bundesministerium für Finanzen12/15/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Referenzwerte‑Vollzugsgesetz setzt die EU‑Verordnung 2016/1011 in österreichisches Recht um, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und führt Geldstrafen für Verstöße ein.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2016/1011 in Österreich wirksam wird und legt den allgemeinen Zweck fest.
  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Verordnung ernannt und übernimmt alle dort vorgesehenen Aufgaben.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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