<!--[-->Novelle des Pflanzgutgesetzes – neue Kennzeichnung‑ und Dokumentationspflichten<!--]-->
Novelle des Pflanzgutgesetzes – neue Kennzeichnung‑ und Dokumentationspflichten
Ministerialentwurf vom 20.12.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Definitionen ein und legt strengere Etikettierungs‑ und Plombierpflichten fest. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Definitionen ein und legt strengere Etikettierungs‑ und Plombierpflichten fest. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt definiert wichtige Fachbegriffe wie Mutterpflanze, Schadorganismus und Kryokonservierung.
  • Pflanzgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es ein Etikett trägt (bei Vor‑, Basis‑ und zertifiziertem Material) oder ein Begleitdokument (bei CAC‑Material bzw. Gemüse‑/Zierpflanzen).
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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