Novelle des Pflanzgutgesetzes – neue Kennzeichnung‑ und Dokumentationspflichten
Ministerialentwurf vom 20.12.2016Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Definitionen ein und legt strengere Etikettierungs‑ und Plombierpflichten fest. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Definitionen ein und legt strengere Etikettierungs‑ und Plombierpflichten fest. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2017.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert wichtige Fachbegriffe wie Mutterpflanze, Schadorganismus und Kryokonservierung.
- Pflanzgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es ein Etikett trägt (bei Vor‑, Basis‑ und zertifiziertem Material) oder ein Begleitdokument (bei CAC‑Material bzw. Gemüse‑/Zierpflanzen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.