Stärkung der Finanzaufsicht und Einführung eines zentralen Kreditregisters
Ministerialentwurf vom 15.04.2014Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 28/ME XXV. GP ändert zahlreiche Finanzgesetze, um die makroprudenziellen Aufsichtsmechanismen zu stärken und ein zentrales Kreditregister einzuführen. Er regelt zudem Fristen für Verwaltungsstrafen, Übergangsbestimmungen für Kreditinstitutsgruppen und erweitert die Befugnisse der FMA im Zusammenspiel mit der Europäischen Zentralbank.Bundesministerium für Finanzen4/16/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 28/ME XXV. GP ändert zahlreiche Finanzgesetze, um die makroprudenziellen Aufsichtsmechanismen zu stärken und ein zentrales Kreditregister einzuführen. Er regelt zudem Fristen für Verwaltungsstrafen, Übergangsbestimmungen für Kreditinstitutsgruppen und erweitert die Befugnisse der FMA im Zusammenspiel mit der Europäischen Zentralbank.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 24b) führt die makroprudenziellen Aufsichtsregeln ein, die die FMA verpflichtet, systemische Risiken frühzeitig zu erkennen und zu melden.
- Der Begriff „Kreditregister“ wird durch „Zentrales Kreditregister“ ersetzt und die zugehörigen Meldepflichten werden neu strukturiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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