Zusammenfassung
Der Entwurf reduziert die Eichpflicht für viele Messgeräte, verlängert Nacheichfristen und passt das Maß‑ und Eichgesetz an aktuelle EU‑Richtlinien an – damit entstehen erhebliche Kosteneinsparungen für Nutzer, während der Bund geringere Einnahmen aus Eichgebühren hat.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/10/2017XXV
Maße und Gewichte
Zusammenfassung
Der Entwurf reduziert die Eichpflicht für viele Messgeräte, verlängert Nacheichfristen und passt das Maß‑ und Eichgesetz an aktuelle EU‑Richtlinien an – damit entstehen erhebliche Kosteneinsparungen für Nutzer, während der Bund geringere Einnahmen aus Eichgebühren hat.Schwerpunkte
- Die Definition von Messgeräten wird erweitert und umfasst nun Geräte, die allein oder zusammen mit anderen Einrichtungen mindestens eine Messgröße erfassen, sowie sogenannte Maßverkörperungen, also Vorrichtungen, die bekannte Referenzwerte reproduzieren.
- Eine Reihe von Messgeräten – darunter Abwasserzähler, Milch‑Messgeräte, Refraktometer für Most, Härtevergleichsplatten, Wegstreckenzähler in selbstgelenkten Fahrzeugen und Totalstationen – wird von der Eichpflicht befreit.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.