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Pauschalreisegesetz – Schutz und Pflichten bei Pauschalreisen
Ministerialentwurf vom 19.01.2017

Zusammenfassung

Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.
Bundesministerium für Justiz1/20/2017XXV
Tourismus

Zusammenfassung

Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für alle Pauschalreiseverträge und für Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden.
  • Vorvertraglich muss der Reiseveranstalter (bzw. bei Nutzung eines Vermittlers auch dieser) ein Standard‑Informationsblatt mit allen wesentlichen Reisedaten, Preisangaben, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrecht bereitstellen.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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