Zusammenfassung
Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.Bundesministerium für Justiz1/20/2017XXV
Tourismus
Zusammenfassung
Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für alle Pauschalreiseverträge und für Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden.
- Vorvertraglich muss der Reiseveranstalter (bzw. bei Nutzung eines Vermittlers auch dieser) ein Standard‑Informationsblatt mit allen wesentlichen Reisedaten, Preisangaben, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrecht bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.