<!--[-->Novelle des Gesundheitsberuferegisters – schnellere Registrierung & erweiterte Datenweitergabe<!--]-->
Novelle des Gesundheitsberuferegisters – schnellere Registrierung & erweiterte Datenweitergabe
Ministerialentwurf vom 19.01.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gesundheitsberuferegister‑Gesetz, das GuKG und das MTD‑Gesetz, um Registrierungsverfahren zu beschleunigen, Dokumentationspflichten zu stärken und Fristen bis 30. Juni 2019 zu verlängern.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/20/2017XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gesundheitsberuferegister‑Gesetz, das GuKG und das MTD‑Gesetz, um Registrierungsverfahren zu beschleunigen, Dokumentationspflichten zu stärken und Fristen bis 30. Juni 2019 zu verlängern.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 26a legt fest, dass Anträge, die bis zum 30. Juni 2019 gestellt werden, innerhalb von maximal sechs Monaten bearbeitet sein müssen.
  • Die Erteilung von Zugriffsberechtigungen für die Registrierungsbehörden muss dokumentiert und auf Verlangen an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übermittelt werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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