<!--[-->Modernisierung des Mittelstandsfinanzierungsgesetzes (MiFiG) – Steuerliche Anreize, höhere Investitionsvolumen & EU‑Notifizierung<!--]-->
Modernisierung des Mittelstandsfinanzierungsgesetzes (MiFiG) – Steuerliche Anreize, höhere Investitionsvolumen & EU‑Notifizierung
Ministerialentwurf vom 26.01.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das MiFiG‑Regime: steuerfreie Ausschüttungen bis 15 000 €, höhere Investitionsobergrenzen, niedrigere Mindesteinlagen und eine EU‑Notifizierungspflicht, die erst nach Nicht‑Untersagung wirksam wird.
Bundesministerium für Finanzen1/27/2017XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das MiFiG‑Regime: steuerfreie Ausschüttungen bis 15 000 €, höhere Investitionsobergrenzen, niedrigere Mindesteinlagen und eine EU‑Notifizierungspflicht, die erst nach Nicht‑Untersagung wirksam wird.

Schwerpunkte

  • Bis zu 15 000 € pro Kalenderjahr an Ausschüttungen aus Anteilen und Genussrechten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind für natürliche Personen steuerfrei.
  • Die neuen Regelungen treten erst nach einer Nicht‑Untersagung durch die Europäische Kommission in Kraft; das Inkrafttreten wird vom Bundesminister für Finanzen im Bundesgesetzblatt verkündet.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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