Zusammenfassung
Die IVA‑Novelle 2017 modernisiert das österreichische Insolvenzrecht, passt es an die EU‑Insolvenzverordnung an und führt neue Regelungen zu Aufrechnung, Anfechtungsfrist, Zuständigkeit, Verwalter‑Entlohnung, öffentliche Bekanntmachung und Gruppen‑Koordination ein.Bundesministerium für Justiz2/1/2017XXV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die IVA‑Novelle 2017 modernisiert das österreichische Insolvenzrecht, passt es an die EU‑Insolvenzverordnung an und führt neue Regelungen zu Aufrechnung, Anfechtungsfrist, Zuständigkeit, Verwalter‑Entlohnung, öffentliche Bekanntmachung und Gruppen‑Koordination ein.Schwerpunkte
- Die Aufrechnung ist künftig unzulässig, wenn ein Gläubiger seine Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat oder wenn er zum Zeitpunkt des Erwerbs von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste.
- Die einjährige Anfechtungsfrist kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn Insolvenzverwalter und Anfechtungsgegner dies vereinbaren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.