<!--[-->Insolvenzverordnung‑Anpassungs‑Novelle 2017 (IVA‑Nov. 2017)<!--]-->
Insolvenzverordnung‑Anpassungs‑Novelle 2017 (IVA‑Nov. 2017)
Ministerialentwurf vom 31.01.2017

Zusammenfassung

Die IVA‑Novelle 2017 modernisiert das österreichische Insolvenzrecht, passt es an die EU‑Insolvenzverordnung an und führt neue Regelungen zu Aufrechnung, Anfechtungsfrist, Zuständigkeit, Verwalter‑Entlohnung, öffentliche Bekanntmachung und Gruppen‑Koordination ein.
Bundesministerium für Justiz2/1/2017XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die IVA‑Novelle 2017 modernisiert das österreichische Insolvenzrecht, passt es an die EU‑Insolvenzverordnung an und führt neue Regelungen zu Aufrechnung, Anfechtungsfrist, Zuständigkeit, Verwalter‑Entlohnung, öffentliche Bekanntmachung und Gruppen‑Koordination ein.

Schwerpunkte

  • Die Aufrechnung ist künftig unzulässig, wenn ein Gläubiger seine Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat oder wenn er zum Zeitpunkt des Erwerbs von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste.
  • Die einjährige Anfechtungsfrist kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn Insolvenzverwalter und Anfechtungsgegner dies vereinbaren.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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