Erweiterung des Polizeikooperationsgesetzes für internationale Datenverbünde
Ministerialentwurf vom 06.02.2017Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Polizeikooperationsgesetz, schafft einen neuen § 8a, der dem Innenminister die Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen erlaubt, und ergänzt § 5 Abs. 3 Z 1 um automatisierte Abfragen von Melderegister‑ und Fremdenregisterdaten bei Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland.Bundesministerium für Inneres2/7/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Polizeikooperationsgesetz, schafft einen neuen § 8a, der dem Innenminister die Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen erlaubt, und ergänzt § 5 Abs. 3 Z 1 um automatisierte Abfragen von Melderegister‑ und Fremdenregisterdaten bei Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland.Schwerpunkte
- Ein neuer § 8a wird eingeführt, der dem Innenminister die Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen für Sicherheits‑ und Kriminalpolizei erlaubt.
- Der Absatz wird dahingehend ergänzt, dass bei Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland automatisierte Abfragen der zentralen Melderegister‑ und Fremdenregisterdatenbanken zulässig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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