Integrationsgesetz – Pflichtkurse, Integrationsvereinbarung und Anti‑Gesichtsverhüllungsverbot
Ministerialentwurf vom 05.02.2017Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein umfassendes Integrationssystem für Asyl‑, Schutz‑ und Drittstaatsangehörige ein, legt verpflichtende Sprach‑ und Werte‑kurse fest, schafft eine Integrationsvereinbarung mit Prüfungen und Sanktionen, etabliert einen Expertenrat und ein Monitoring sowie ein Anti‑Gesichtsverhüllungsgesetz.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres2/6/2017XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein umfassendes Integrationssystem für Asyl‑, Schutz‑ und Drittstaatsangehörige ein, legt verpflichtende Sprach‑ und Werte‑kurse fest, schafft eine Integrationsvereinbarung mit Prüfungen und Sanktionen, etabliert einen Expertenrat und ein Monitoring sowie ein Anti‑Gesichtsverhüllungsgesetz.Schwerpunkte
- Deutschkurse werden für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr angeboten – Niveau A1 durch das Ministerium für Europa, Integration und Äußeres, Niveau A2 durch das Arbeitsmarktservice.
- Werte‑ und Orientierungskurse vermitteln die Grundwerte der österreichischen Verfassung (Menschenwürde, Gleichberechtigung, Rechtsstaat).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.