Integrationsjahr für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte – verpflichtendes Förderprogramm
Ministerialentwurf vom 05.02.2017Zusammenfassung
Das Integrationsjahrgesetz führt ein verpflichtendes, modular aufgebautes Jahr für arbeitsfähige Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte sowie Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ein. Ziel ist, durch Sprachkurse, Kompetenzclearing und Qualifizierungsmaßnahmen die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu sichern. Das Gesetz tritt am 1. September 2017 in Kraft und wird über ein zusätzliches Jahresbudget von bis zu 100 Mio. € finanziert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/6/2017XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Das Integrationsjahrgesetz führt ein verpflichtendes, modular aufgebautes Jahr für arbeitsfähige Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte sowie Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ein. Ziel ist, durch Sprachkurse, Kompetenzclearing und Qualifizierungsmaßnahmen die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu sichern. Das Gesetz tritt am 1. September 2017 in Kraft und wird über ein zusätzliches Jahresbudget von bis zu 100 Mio. € finanziert.Schwerpunkte
- Der Zweck des Gesetzes ist, durch gezielte Sprach‑ und Qualifizierungsmaßnahmen die Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit zu beschleunigen.
- Die Zielgruppe umfasst alle Personen, die nach dem 31.12.2014 Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben und arbeitsfähig sind, sowie Asylwerber*innen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer späteren Anerkennung.
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