Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes – Stärkere Sicherheits- und Berichtspflichten
Ministerialentwurf vom 15.02.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gefahrgutbeförderungsgesetz, führt neue Verweisungen zu EU‑Rechtsakten ein und verschärft Pflichten für alle am Transport gefährlicher Güter Beteiligten – insbesondere Kennzeichnung, Verschlusssicherung, Dokumentation und Kontrollen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/16/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gefahrgutbeförderungsgesetz, führt neue Verweisungen zu EU‑Rechtsakten ein und verschärft Pflichten für alle am Transport gefährlicher Güter Beteiligten – insbesondere Kennzeichnung, Verschlusssicherung, Dokumentation und Kontrollen.Schwerpunkte
- Ein neuer § 1a bündelt sämtliche Verweise auf EU‑Rechtsakte, sodass künftig immer die aktuelle Fassung gilt.
- Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential werden definiert; sie umfassen Stoffe, die für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten.
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