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Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes – Stärkere Sicherheits- und Berichtspflichten
Ministerialentwurf vom 15.02.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gefahrgutbeförderungsgesetz, führt neue Verweisungen zu EU‑Rechtsakten ein und verschärft Pflichten für alle am Transport gefährlicher Güter Beteiligten – insbesondere Kennzeichnung, Verschlusssicherung, Dokumentation und Kontrollen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/16/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gefahrgutbeförderungsgesetz, führt neue Verweisungen zu EU‑Rechtsakten ein und verschärft Pflichten für alle am Transport gefährlicher Güter Beteiligten – insbesondere Kennzeichnung, Verschlusssicherung, Dokumentation und Kontrollen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 1a bündelt sämtliche Verweise auf EU‑Rechtsakte, sodass künftig immer die aktuelle Fassung gilt.
  • Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential werden definiert; sie umfassen Stoffe, die für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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