<!--[-->Strafgesetznovelle 2017 – Erweiterung des Strafrechts zum Schutz von Sexualität, Beamten und öffentlicher Sicherheit<!--]-->
Strafgesetznovelle 2017 – Erweiterung des Strafrechts zum Schutz von Sexualität, Beamten und öffentlicher Sicherheit
Ministerialentwurf vom 19.02.2017

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf 2017 erweitert das Strafrecht: Er schützt die sexuelle Integrität, stärkt den Schutz von Beamten und Personen im öffentlichen Verkehr, führt neue Straftatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen ein und passt GeldwäscheVortaten an EU‑Richtlinien an.
Bundesministerium für Justiz2/20/2017XXV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf 2017 erweitert das Strafrecht: Er schützt die sexuelle Integrität, stärkt den Schutz von Beamten und Personen im öffentlichen Verkehr, führt neue Straftatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen ein und passt GeldwäscheVortaten an EU‑Richtlinien an.

Schwerpunkte

  • Der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung wird als eigenständiges notwehrfähiges Rechtsgut in § 3 Abs. 1 aufgenommen.
  • Der Vortatenkatalog für Geldwäsche wird erweitert, sodass Vermögenswerte aus Handlungen mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe jetzt ebenfalls Geldwäsche‑Vortaten darstellen.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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