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Neues Verfahren zur Versicherungszuordnung mit bindenden Bescheiden (SV‑ZG)
Ministerialentwurf vom 06.03.2017

Zusammenfassung

Das SV‑ZG schafft ein neues Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung zwischen Krankenversicherung, SVA/SVB und Finanzamt und führt verbindliche Bescheide ein, die ab 1. Juli 2017 gelten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/7/2017XXV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Das SV‑ZG schafft ein neues Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung zwischen Krankenversicherung, SVA/SVB und Finanzamt und führt verbindliche Bescheide ein, die ab 1. Juli 2017 gelten.

Schwerpunkte

  • Der § 410‑Absatz 1 wird um einen neuen Hinweis ergänzt, dass bei einer Versicherungszuordnung nach den neuen §§ 412a‑e ein Bescheid zu erlassen ist.
  • Die neuen §§ 412a bis 412e legen ein koordiniertes Verfahren zwischen Krankenversicherungsträger, SVA bzw. SVB und Finanzamt fest, um die Versicherungszuordnung zu klären.
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Stöger Alois, diplômé

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