Pauschalmeldung für mobile Transportarbeiter und vereinfachte Dokumentenablage
Ministerialentwurf vom 13.03.2017Zusammenfassung
Die Novelle führt für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich eine halbjährliche Pauschalmeldung ein und reduziert damit den Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig wird die Ansprechperson auf den Fahrzeuglenker festgelegt und Lohnunterlagen dürfen an mehreren Orten hinterlegt werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/14/2017XXV
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Novelle führt für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich eine halbjährliche Pauschalmeldung ein und reduziert damit den Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig wird die Ansprechperson auf den Fahrzeuglenker festgelegt und Lohnunterlagen dürfen an mehreren Orten hinterlegt werden.Schwerpunkte
- Einführung einer halbjährlichen Pauschalmeldung für mobile Arbeitnehmer im Transportsektor, die umfangreiche Angaben zu Arbeitgeber, Beschäftigten und Fahrzeugen verlangt.
- Lohnunterlagen können künftig an allen in § 21 genannten Orten oder Personen bereitgehalten werden, nicht mehr nur am Arbeitsort.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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