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Einführung von Bildungsdirektionen und Reform des Schulwesens
Ministerialentwurf vom 19.03.2017

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet bundes‑landesübergreifende Bildungsdirektionen ein, übernimmt Aufgaben der bisherigen Landesschulräte, führt ein Qualitäts‑ und Controlling‑System ein und ermöglicht Schulcluster zur effizienteren Ressourcennutzung. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2019.
Bundesministerium für Bildung3/20/2017XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet bundes‑landesübergreifende Bildungsdirektionen ein, übernimmt Aufgaben der bisherigen Landesschulräte, führt ein Qualitäts‑ und Controlling‑System ein und ermöglicht Schulcluster zur effizienteren Ressourcennutzung. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2019.

Schwerpunkte

  • Einrichtung von Bildungsdirektionen als gemeinsame Bundes‑Land‑Behörde, die die bisherigen Landesschulräte ablöst und für Vollzug, Schulaufsicht und Personalvertretungsrecht zuständig ist.
  • Ein bundesweit einheitliches Qualitäts‑ und Bildungscontrolling wird eingeführt; es definiert Indikatoren, Benchmarks und berichtet alle drei Jahre im Nationalen Bildungsbericht.
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ


3 - Niederösterreich



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