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Abgabenänderungsgesetz 2014 – umfassende Steuerreformen
Ministerialentwurf vom 09.01.2014

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 führt weitreichende Änderungen in fast allen Steuer‑ und Abgabengesetzen ein, u. a. neue Regelungen zu ausländischen Verlusten, eine Obergrenze von 500 000 € für Arbeits‑ und Werkleistungen, höhere Stabilitätsabgabesätze und die elektronische Veröffentlichung von Unternehmen.
Bundesministerium für Finanzen1/10/2014XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 führt weitreichende Änderungen in fast allen Steuer‑ und Abgabengesetzen ein, u. a. neue Regelungen zu ausländischen Verlusten, eine Obergrenze von 500 000 € für Arbeits‑ und Werkleistungen, höhere Stabilitätsabgabesätze und die elektronische Veröffentlichung von Unternehmen.

Schwerpunkte

  • Das Einkommensteuergesetz erhält eine neue Regelung, die ausländische Verluste – sofern kein umfassendes Amtshilferecht besteht – bis zu drei Jahre nach ihrem Ansatz auf das Gesamteinkommen anrechnen lässt.
  • Ein Höchstbetrag von 500 000 € pro Person und Wirtschaftsjahr wird für Arbeits‑ und Werkleistungen eingeführt; Beträge darüber werden anteilig gekürzt.
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Spindelegger Michael, Dr.

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