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Einführung von Schulclustern und Reform der Schulleitungsstrukturen
Ministerialentwurf vom 19.03.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf führt Schulcluster ein – Zusammenschlüsse mehrerer Schulen, die künftig von einer zentralen Schulcluster‑Leitung geführt werden. Für Leitungspositionen wird ein neues Auswahlverfahren mit Begutachtungskommission eingerichtet und die Dienstzulagen sowie Lehrverpflichtungen neu geregelt.
Bundeskanzleramt3/20/2017XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf führt Schulcluster ein – Zusammenschlüsse mehrerer Schulen, die künftig von einer zentralen Schulcluster‑Leitung geführt werden. Für Leitungspositionen wird ein neues Auswahlverfahren mit Begutachtungskommission eingerichtet und die Dienstzulagen sowie Lehrverpflichtungen neu geregelt.

Schwerpunkte

  • Freigewordene Leitungsplanstellen müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Entstehen ausgeschrieben werden; bei Schulclustern kann die Ausschreibung um bis zu zwei Jahre verschoben werden, wenn die Clusterbildung geplant ist.
  • Die Ausschreibung muss Angaben zu Aufgaben, Ernennungserfordernissen, Dienstort, Schulcluster, Bewerbungsfrist und Einreichungsstelle enthalten; Bewerbungen können ausschließlich online eingereicht werden.
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Duzdar Muna, Mag. - 47

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