<!--[-->Erweiterung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes: Versicherungspflicht & Anti‑Geldwäsche‑Regelungen<!--]-->
Erweiterung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes: Versicherungspflicht & Anti‑Geldwäsche‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 03.04.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bilanzbuchhaltungsgesetz um Versicherungs‑ und Anti‑Geldwäsche‑Pflichten, führt risikobasierte Sorgfaltspflichten ein und legt Fristen für die Umsetzung fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/4/2017XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bilanzbuchhaltungsgesetz um Versicherungs‑ und Anti‑Geldwäsche‑Pflichten, führt risikobasierte Sorgfaltspflichten ein und legt Fristen für die Umsetzung fest.

Schwerpunkte

  • Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen eine Vermögensschaden‑Haftpflichtversicherung bei einem zugelassenen Versicherer abschließen und während ihrer gesamten Berufsberechtigung aufrechterhalten.
  • Ein risikobasierter Ansatz verpflichtet Berufsberechtigte, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die die Identifizierung von Auftraggebern, wirtschaftlichen Eigentümern und politisch exponierten Personen umfassen.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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