Änderung der Hochschulgesetze – neue Finanzierung, Sportinstitute und gemeinsame Studienprogramme
Ministerialentwurf vom 09.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Fachhochschul‑, Privatuniversitäts‑ und Qualitätssicherungsgesetz. Er führt Universitäts‑Sportinstitute ein, legt eine studierendenbezogene Finanzierungsregelung fest, stärkt die Mitbestimmung der Studierenden, schafft gemeinsame Studienprogramme und regelt Studienbeiträge.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/10/2017XXV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Fachhochschul‑, Privatuniversitäts‑ und Qualitätssicherungsgesetz. Er führt Universitäts‑Sportinstitute ein, legt eine studierendenbezogene Finanzierungsregelung fest, stärkt die Mitbestimmung der Studierenden, schafft gemeinsame Studienprogramme und regelt Studienbeiträge.Schwerpunkte
- Der Entwurf richtet Universitäts‑Sportinstitute ein, die sportliche Aktivitäten für Studierende, Mitarbeitende und externe Teilnehmende anbieten und in der Leistungsvereinbarung gesondert ausgewiesen werden.
- Eine kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung wird eingeführt. Sie legt die Gesamtzahl der Studienplätze in stark nachgefragten Fachbereichen (Architektur, Biologie, Informatik, Wirtschaft, Pharmazie, Kommunikationswissenschaft) fest, um die Prüfungsaktivität und den Abschluss von Studien zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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