Umsetzung der EU‑Richtlinie 2013/14/EU: Beschränkung des Rating‑Rückgriffs und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 22.04.2014Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Vorgaben um, indem er die Nutzung von Rating‑Agenturen in Pensionskassen, OGAW‑Verwaltern und AIF‑Managern einschränkt, neue Reporting‑ und Gebührenpflichten einführt und die FMA mit erweiterten Aufsichtsbefugnissen ausstattet.Bundesministerium für Finanzen4/23/2014XXV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Vorgaben um, indem er die Nutzung von Rating‑Agenturen in Pensionskassen, OGAW‑Verwaltern und AIF‑Managern einschränkt, neue Reporting‑ und Gebührenpflichten einführt und die FMA mit erweiterten Aufsichtsbefugnissen ausstattet.Schwerpunkte
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlicht künftig den neuen Abfindungsgrenzbetrag sowie dessen Inkraft‑tretungszeitpunkt im Internet.
- Pensionskassen dürfen corporate bonds, deren Bonität nur über externe Ratings vergleichbar ist, höchstens zu 25 % (insgesamt max. 60 %) des Vermögens als Daueranlage halten; bei vorzeitiger Veräußerung ist die FMA‑Bewilligung nötig und ein Liquiditätsplan vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.