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Einrichtung eines Registers für wirtschaftliche Eigentümer (WiEReG)
Ministerialentwurf vom 20.04.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Register für die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Trusts und Stiftungen. Rechtsträger müssen ihre Eigentümerdaten jährlich prüfen und melden; bestimmte Rechtsformen sind befreit. Das Register dient der Geldwäscheprävention, wobei Verstöße mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Bundesministerium für Finanzen4/21/2017XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Register für die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Trusts und Stiftungen. Rechtsträger müssen ihre Eigentümerdaten jährlich prüfen und melden; bestimmte Rechtsformen sind befreit. Das Register dient der Geldwäscheprävention, wobei Verstöße mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Schwerpunkte

  • Rechtsträger müssen die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer feststellen, geeignete Prüfungen durchführen und mindestens jährlich prüfen, ob die gemeldeten Daten noch aktuell sind.
  • Die zu meldenden Daten umfassen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Angaben zum wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers; die Meldung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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