Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das EU‑Polizeikooperationsgesetz und das BAK‑Gesetz, um die Zusammenarbeit mit Europol zu modernisieren, den Datenzugriff zu regeln und die Aufgaben des Bundesamtes für Korruptionsprävention klarer zu definieren.Bundesministerium für Inneres4/25/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das EU‑Polizeikooperationsgesetz und das BAK‑Gesetz, um die Zusammenarbeit mit Europol zu modernisieren, den Datenzugriff zu regeln und die Aufgaben des Bundesamtes für Korruptionsprävention klarer zu definieren.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt § 5 ein, der die Zuständigkeiten der Nationalen Europol‑Stelle regelt und definiert, wann Behörden Vollzugriff oder nur Sichtbarkeit auf bei Europol gespeicherte Daten erhalten dürfen.
- Mit § 6 wird festgelegt, dass Sicherheitsbehörden Daten von Europol nur für die Bekämpfung schwerer Kriminalität nutzen dürfen und dass dafür Auflagen der übermittelnden Stelle einzuhalten sind.
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